Pflegedienst

Ein ambulanter oder mobiler Pflegedienst ist ein Dienstleistungsunternehmen, das pflege- und betreuungsbedürftige Menschen in deren eigener Wohnung gegen Entgelt vorübergehend versorgt. Die ambulante Pflege umfasst je nach Auftrag oder ärztlicher Verordnung professionelle häusliche Pflege oder Krankenpflege, wobei es sich in der Regel um einzelne Maßnahmen handelt.

Die Dienstleistungsunternehmen werden von kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie) oder privatgewerblichen Anbietern (in unterschiedlichen Gesellschaftsformen z. B. als Einzelpersonenunternehmen, GbR, GmbH) getragen. Ihre Zulassung ist in Deutschland durch das Fünfte bzw. Elfte Buch Sozialgesetzbuch geregelt.

Historisch waren Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich verbreiteter, was sich noch in der Benennung mancher evangelisch getragener Einrichtung als „Diakonie-Station“ findet. Im Mittelpunkt der Hilfe steht der ganze Mensch im Zusammenspiel von Körper, Seele und sozialem Umfeld. Die Sozialstation soll nicht nur für Körperpflege und medizinische Behandlung sorgen; das pflegerische Handeln soll sich ebenso an den sozialen, seelischen und kulturellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren. In seiner gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben den ärztlichen Leistungen. Zuhause fühlt sich der Mensch oft am wohlsten und das trägt wesentlich zur Besserung, Genesung und Wohlbefinden bei.

Die ambulante Pflege wird in der Regel der stationären Pflege (z. B. in einem Altenpflegeheim) vorgezogen.