Aussiedler und Spätaussiedler

Als Aussiedler und Spätaussiedler versteht man Zuwanderer deutscher Abstammung, die aus einem Staat des ehemaligen Ostblocks in die Bundesrepublik Deutschland kamen, um dort ansässig zu werden. Bis Ende der 1980er Jahre kamen die meisten aus Polen und Rumänien, seit 1990 meist aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Bis zum 31. Dezember 1992 wurden im amtlichen Sprachgebrauch solche Menschen Aussiedler genannt,

Spätaussiedler werden Menschen nur dann genannt, wenn sie ab dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik zugezogen sind. Wer vor dem 1. Januar 1993 in das Bundesgebiet eingereist und als Aussiedler anerkannt worden ist, behält (unabhängig von der Begriffsverwendung in der Umgangssprache) den Aussiedler-Status. Für Personen, die ab dem 1. Januar 2005 ins Bundesgebiet eingereist sind, erteilen nicht mehr die Behörden in den Bundesländern, sondern das Bundesverwaltungsamt die Spätaussiedlerbescheinigung. Die Anerkennung als Aussiedler oder Spätaussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz. Vor allem sollen die Begriffe Aussiedler und Spätaussiedler die Angehörigen von deutschen Minderheiten erfassen, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa, aber auch teilweise in Zentralasien gelebt haben und nach Deutschland ausgereist sind.

  1. Susanne Worbs, Eva Bund, Martin Kohls, Christian Babka von Gostomski: (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse. (PDF) In: Forschungsbericht 20. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2013, S. 7, abgerufen am 7. Mai 2018.
  2. Diese Personen deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit sind in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG legal definiert als „[Vertriebene, die] nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vor dem 1. Juli 1990 oder danach im Wege des Aufnahmeverfahrens vor dem 1. Januar 1993 die ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die ehemalige Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China verlassen hat oder verlässt, es sei denn, dass er, ohne aus diesen Gebieten vertrieben und bis zum 31. März 1952 dorthin zurückgekehrt zu sein, nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet hat (Aussiedler)“.
  3. Vgl. Ines Graudenz/Regina Römhild (Hrsg.): Forschungsfeld Aussiedler: Ansichten aus Deutschland (= Europäische Migrationsforschung; Bd. 1), Peter Lang, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-631-30003-4, S. 37.