Sperrmüll

Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können. Sperrmüll wird gesondert abtransportiert.

Welche Arten von Gegenständen zum Sperrmüll gehören, ist jeweils festgelegt: In der Regel zählen hierzu alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, nicht jedoch üblicherweise fest mit der Wohnung verbundene wie Bodenbeläge, Zimmertüren, Wandverkleidungen oder Tapeten; manche Entsorgungsbetriebe geben als Faustregel an, dass alles, was bei einem Umzug mitgenommen würde, auch als Sperrmüll betrachtet werden kann. Ausgenommen sind ferner meist Autoreifen. Sonderabfälle und gefährliche Abfälle wie abgelaufene Medikamente, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Batterien, Kleber, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Farbreste, Lösungsmittel, Aceton, Farbverdünner, Schädlingsbekämpfungsmittel, Quecksilber, Säuren und Laugen kann man in vielen Städten kostenlos in den zuständigen Sammelstellen abgeben.

  1. Abfall-Fibel Region Trier 2016, Trier 2015, S. 18.
  2. Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle). In: berlin.de. 11. Januar 2024, abgerufen am 9. Februar 2026.