Spezialisierte Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung

Spezialisierte Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung (SpezlKrH EGB; EGB) sind Einheiten oder Teileinheiten des Heeres der Bundeswehr. Das Fähigkeitsprofil dieser Einheiten soll die Lücke zwischen den Fähigkeiten der Fallschirmjäger und den Fähigkeiten des Kommandos Spezialkräfte schließen.

EGB-Soldaten erhalten neben der dienstgradabhängigen Besoldung eine monatliche Erschwerniszulage in Höhe von bis zu 500 Euro.

  1. § 23o - Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). In: buzer.de. Abgerufen am 1. Februar 2025.