Ständiges Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen

Das ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen (Kurzform: ständiges Schiedsgericht) ist ein Schiedsgericht im Bereich des Profifußballs zwischen der DFL Deutsche Fußball Liga (im Folgenden: Ligaverband), dessen GmbH-Tochter DFL und dem DFB einerseits sowie den Clubs der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga andererseits. Das ständige Schiedsgericht entscheidet zum Beispiel über Streitigkeiten betreffend die Zulassung zu den beiden Bundesligen sowie über vom DFB verhängte Vereinssanktionen. Das Schiedsgericht kann erst dann angerufen werden, wenn bereits eine endgültige Entscheidung eines (Rechts-)Organs des Ligaverbandes, der DFL oder des DFB (zum Beispiel des DFB-Sportgerichts oder des DFB-Bundesgerichts) vorliegt.

Amtierender Vorsitzender des ständigen Schiedsgerichts ist seit 2025 der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes und Richter des Bundesverfassungsgerichts Peter Müller. Zuvor amtierte von 2008 bis 2025 der ehemalige Rechtsprofessor und Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Steiner.

  1. DFL-Generalversammlung 2025 wählt Präsidium, Aufsichtsrat und Lizenzierungsausschuss. In: dfl.de. 3. September 2025, abgerufen am 5. September 2025.
  2. Ständiges Schiedsgericht der Lizenzligen. DFL, abgerufen am 2. März 2025.
  3. 75. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Udo Steiner (Pressemitteilung Nr. 077/2014). Bundesverfassungsgericht, 15. September 2014, abgerufen am 2. März 2025.