Staatsangehörigkeitsausweis
Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde, welche das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung dokumentiert. Der Staatsangehörigkeitsausweis wird an deutsche Staatsangehörige ausgestellt, sofern die Staatsangehörigkeit nicht durch anderweitige amtliche Dokumente, insbesondere einen Pass oder Personalausweis, hinreichend glaubhaft gemacht werden kann. Rechtsgrundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Der Ausweis ist nicht zu verwechseln mit der Einbürgerungsurkunde, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Ausländer im Wege der Einbürgerung bescheinigt.
Von bayerischen Staatsangehörigkeitsbehörden wird teilweise die Bezeichnung Staatsangehörigkeitsurkunde verwendet. Im Staatsangehörigkeitsgesetz wird diese Bezeichnung als Oberbegriff für den Staatsangehörigkeitsausweis und die Einbürgerungsurkunde verwendet.
- ↑ Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975, zuletzt geändert am 24. September 1991.
- ↑ § 30 StAG
- ↑ Staatsangehörigkeitsurkunde; Ausstellung. In: freistaat.bayern. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, abgerufen am 5. Mai 2016.
- ↑ § 33 StAG