Staatsräson

Der Begriff der Staatsräson (IPA: [ˈʃtaːt͡sʁɛˌzɔ̃ː], anhören; auch: Staatsraison) wird in der politischen Ideengeschichte seit der Renaissance (Machiavelli) mit verschiedenen Bedeutungen verbunden. Meist geht es dabei um die Frage der Begründung eines Staates, dessen Sicherheit und Selbstbehauptung, oder um eine konkrete staatliche Herrschaft (Souverän) oder Herrschaftsform (Demokratie, Monarchie etc.) sowie deren Durchsetzung. Staatsräson kann dabei entweder begründungsfrei, einzig auf Machtdurchsetzung beruhend, oder aber inhaltlich begründet und auf Werte bezogen verstanden werden. In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung, unabhängig von der Regierungsform.