Staatssicherheitsgericht (Türkei)

Staatssicherheitsgerichte (türkisch Devlet Güvenlik Mahkemeleri, DGM) waren türkische „Fachgerichte“, die für strafbare Handlungen, die gegen den Bestand von Staatsgebiet und Staatsvolk, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen die republikanische Staatsform begangen wurden und die Sicherheit des Staates betrafen, zuständig waren.

Revisionsinstanz war gemäß Art. 143 IV a.F. der türkischen Verfassung der Kassationshof.

  1. Christian Rumpf: Das „deutsch-türkische Recht“ und die Sprache. (PDF; 2,6 MB) tuerkei-recht.de, S. 8 f.
  2. Art. 136 II der türkischen Verfassung von 1961, Art. 143 a.F. der türkischen Verfassung von 1982.