Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Kurztitel: Stabilitätsgesetz nichtamtl.
Abkürzung: StabG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 707-3
Erlassen am: 8. Juni 1967
(BGBl. I S. 582)
Inkrafttreten am: 14. Juni 1967
Letzte Änderung durch: Art. 267 VO vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474, 1513)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. September 2015
(Art. 627 VO vom 31. August 2015)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967, nichtamtlich auch Stabilitäts- und Wachstumsgesetz oder nur Stabilitätsgesetz, konkretisiert das Staatsziel des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus Art. 109 Abs. 2 GG. Es definiert politische Instrumente, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Seither wurden mehrfach erfolglos Vorschläge für grundlegende Reformen des Gesetzes und für eine Neuausrichtung der Ziele vorgebracht.

  1. Stabilitätsgesetz/Konzertierte Aktion/Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit, Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland der Bundeszentrale für politische Bildung.