Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft |
| Kurztitel: | Stabilitätsgesetz nichtamtl. |
| Abkürzung: | StabG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht |
| Fundstellennachweis: | 707-3 |
| Erlassen am: | 8. Juni 1967 (BGBl. I S. 582) |
| Inkrafttreten am: | 14. Juni 1967 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 267 VO vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1513) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
8. September 2015 (Art. 627 VO vom 31. August 2015) |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967, nichtamtlich auch Stabilitäts- und Wachstumsgesetz oder nur Stabilitätsgesetz, konkretisiert das Staatsziel des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus Art. 109 Abs. 2 GG. Es definiert politische Instrumente, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Seither wurden mehrfach erfolglos Vorschläge für grundlegende Reformen des Gesetzes und für eine Neuausrichtung der Ziele vorgebracht.
- ↑ Stabilitätsgesetz/Konzertierte Aktion/Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit, Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland der Bundeszentrale für politische Bildung.