Stammheim-Prozess

Der Stammheim-Prozess (auch Stammheimer Prozess oder RAF-Prozess genannt) war ein von Mai 1975 bis April 1977 geführter Strafprozess gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion der „ersten Generation“. Angeklagt waren die RAF-Mitglieder Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Holger Meins und Jan-Carl Raspe. Ihnen wurde Mord in vier Fällen und versuchter Mord in 54 Fällen vorgeworfen.

Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Aus Sicherheitsgründen wurde für die Verhandlungen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart ein fensterloses Mehrzweckgebäude errichtet, das als Gerichtssaal genutzt wurde. Die Baukosten betrugen zwölf Millionen DM. Der Prozess war einer der bis dahin aufwändigsten und längsten der bundesdeutschen Geschichte. Er endete mit der Verurteilung von Baader, Ensslin und Raspe wegen Mordes am 28. April 1977. Meins starb am 9. November 1974 in der Justizvollzugsanstalt Wittlich im Verlauf eines Hungerstreiks, Meinhof erhängte sich am 8. Mai 1976 während des Prozessverlaufs. Die drei übrigen Angeklagten wurden zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Begehung von sechs Bombenanschlägen in Tateinheit mit 34 Mordversuchen und vier Morden verurteilt. Vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils begingen auch sie Suizid.

Für den Prozess wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten geändert, teils auch während des Prozesses. Im Rahmen einer Abhöraktion wurden Gespräche zwischen den Angeklagten und deren Verteidigern verfassungswidrig durch das Bundesamt für Verfassungsschutz abgehört.