Standesherr (Großherzogtum Hessen)
Die Standesherren des Großherzogtums Hessen stellten neben den Prinzen des regierenden Hauses den höchsten Adel im Land mit einer Reihe von Privilegien, die zwar im Laufe des 19. Jahrhunderts reduziert wurden, sich aber zum Teil bis zum Ende der Monarchie 1918 hielten.