Sterilisationsgesetze

Sterilisationsgesetze sind staatliche Regelungen, welche die Zulässigkeit einer Sterilisation (Unfruchtbarmachung) bestimmter Personen oder Personenkreise regeln.

Besondere Bedeutung hatten dabei Gesetze im Rahmen der Eugenik, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt und umgesetzt wurden. Diese Gesetze hatten die Verhinderung sogenannten erblich „minderwertigen“ Nachwuchses zum Ziel und konzentrierten sich auf die Unfruchtbarmachung der Träger sog. Erbkrankheiten. Idealtypisch ist zwischen freiwilliger, d. h. auf Beratung und Überzeugung basierender Unfruchtbarmachung und einer vom Staat angeordneten Zwangssterilisation zu unterscheiden. In der Praxis allerdings kombinierten zahlreiche Gesetze freiwillige und Zwangsmaßnahmen, die auf unterschiedliche Zielgruppen angewendet wurden.