Zwangssterilisation
Unter Zwangssterilisation versteht man die Herbeiführung von Unfruchtbarkeit (Zeugungsunfähigkeit) beim Menschen ohne dessen Einwilligung. In großem Umfang wurde sie vorgenommen
- im Rahmen der Eugenikprogramme der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts,
- im Zusammenhang mit geschlechtsangleichenden Operationen bei intersexuell geborenen Kindern.
Bis 2011 war im Anwendungsbereich des deutschen Transsexuellengesetzes die Unfruchtbarkeit Voraussetzung für die Anpassung des Personenstandes an die empfundene Geschlechtszugehörigkeit. Kritiker bezeichneten dies ebenfalls als eine Form der Zwangssterilisation, auch wenn diese mit der Einwilligung der Betroffenen erfolgte.