Geschlechtsangleichende Operation

Geschlechtsangleichende Operationen (kurz GA-OP oder GaOP) sind chirurgische geschlechtsangleichende Maßnahmen, bei denen primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale in Aussehen und Funktion dem Geschlechtsempfinden angeglichen werden. Diese Eingriffe werden an Inter- und Trangeschlechtlichen durchgeführt. Die gleichen oder ähnliche Operationstechniken werden angewandt, um nach Unfällen oder Krankheiten Geschlechtsmerkmale wiederherzustellen.

An intergeschlechtlichen Kindern wurden diese Operationen seit den 1960er Jahren vielfach ohne medizinische Indikation und ohne wirksames Einverständnis der Eltern schon im Kleinkindalter durchgeführt. Oft fand keine ausreichende ärztliche Aufklärung über die massiven Folgen durch die anschließende, meist kontra-chromosomale Hormonbehandlung statt, die unter anderem zur späteren Unfruchtbarkeit führte. Seit einer Neuregelung in § 22 Abs. 3 des deutschen Personenstandsgesetzes zum 1. November 2013 muss kein Geschlechtseintrag ins Geburtsregister mehr erfolgen, wenn ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Bereits in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2012 hatte der Deutsche Ethikrat ausgeführt, dass chirurgische Eingriffe zur Herstellung einer bestimmten Geschlechtszugehörigkeit für viele Betroffene im Erwachsenenalter mit massiven körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen verbunden sind. Eine Leitlinie der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin trägt dem Rechnung, indem sie operative Eingriffe bei Säuglingen inzwischen mit mehr Zurückhaltung beurteilt. Am 22. Mai 2021 trat in Deutschland ein grundsätzliches Verbot der Operation nicht einwilligungsfähiger intergeschlechtlicher Kinder in Kraft.

Seit einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Januar 2011 brauchten sich erwachsene Transgeschlechtliche nicht mehr zwangsläufig einer operativen Genitalangleichung zu unterziehen, um eine Personenstandsänderung nach dem bis 2024 gültigen Transsexuellengesetz zu erreichen.

Im Jahr 2021 wurden für Deutschland 2.598 geschlechtsangleichende Eingriffe am Genital erfasst (OPS-Code 5-646: Operationen zur Genitalumwandlung) – das sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2012. In den USA hat sich die Zahl dieser Operationen von 2016 bis 2019 auf 13.011 mehr als verdreifacht.

In Österreich orientieren sich Behandlung und Zugang zu GA-OP an Empfehlungen des Sozialministeriums: Nach multiprofessioneller Diagnose (ICD-10 F64.0/Geschlechtsdysphorie) wird in der Regel etwa ein Jahr Hormontherapie durchgeführt; erst danach werden – gestützt auf eine neuerliche klinisch-psychologische/psychotherapeutische Stellungnahme plus psychiatrische Kontrolle – genitalchirurgische Eingriffe indiziert. Brustoperationen können auch ohne vorherige Hormontherapie erfolgen; alle Stellungnahmen verlieren nach spätestens zwölf Monaten ihre Gültigkeit.

Für die Personenstandsänderung ist in Österreich eine Operation keine Voraussetzung; erforderlich ist vielmehr ein fachliches Gutachten zu einem irreversiblen Zugehörigkeitsempfinden und einer deutlichen Annäherung des äußeren Erscheinungsbilds. Seit 2018 sind für intergeschlechtliche Personen Einträge wie „divers“, „inter“ oder „offen“ möglich; eine ersatzlose Streichung des Geschlechtseintrags erklärte der VwGH am 5. Dezember 2024 für unzulässig.

  1. Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1122) (Memento vom 19. August 2014 im Internet Archive)
  2. Intersexualität. Stellungnahme vom 23. Februar 2012 (Memento vom 18. März 2016 im Internet Archive; PDF) Deutscher Ethikrat; abgerufen am 23. Oktober 2014.
  3. alt: Leitlinien der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin. Nr. 027/022: Störungen der Geschlechtsentwicklung. Auf: uni-duesseldorf.de (Erstellungsdatum 2007) (Memento vom 15. August 2009 im Internet Archive)
  4. neu: Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) e. V./ Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) e. V./ Deutsche Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED) e. V.: S2k - Leitlinie 174/001: Varianten der Geschlechtsentwicklung. (Memento des Originals vom 11. Januar 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Auf: awmf.org vom Stand 07/2016; zuletzt abgerufen am 19. Januar 2021.
  5. Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 23. Mai 2021.
  6. Beschluss vom 11. Januar 2011 1 BvR 3295/07 Beschluss im Volltext Auf: bundesverfassungsgericht.de
  7. Beschluss vom 11. Januar 2011 1 BvR 3295/07 Pressemitteilung Auf: bundesverfassungsgericht.de
  8. DESTATIS Statistisches Bundesamt - Operationen und Prozeduren der vollstationären Patientinnen und Patientinnen in Krankenhäusern .
  9. Michael Simm: USA: Geschlechtsumwandlungen verdreifacht. Artikel auf michaelsimm.de vom 29. August 2023.
  10. Jason D. Wright, Ling Chen, Yukio Suzuki et al: National Estimates of Gender-Affirming Surgery in the US. In: JAMA Netw Open. 2023, Band 6, Nr. 8, Artikel: e2330348, doi:10.1001/jamanetworkopen.2023.30348.
  11. ktv_adittrich: Geschlechtswechsel bei Transgender-Personen. Abgerufen am 29. August 2025.
  12. Änderung der Geschlechtszugehörigkeit. Abgerufen am 29. August 2025.