Steuerstrafrecht (Deutschland)

Das Steuerstrafrecht ist in Deutschland eine Materie des Nebenstrafrechts und im Achten Teil der Abgabenordnung (§§ 369 ff. AO) geregelt. Es umfasst sowohl das materielle Steuerstrafrecht (Steuerdelikte) als auch das Strafverfahren bei Steuerstraftaten. Ergänzend gelten die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, vor allem der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs (StGB).