Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
(EVZ)
Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts
Bestehen seit 2000
Stifter deutscher Staat und deutsche Wirtschaft
Sitz Berlin
Zweck Gewährung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter (abgeschlossen); finanzielle Förderung von Projekten zur Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet
Vorsitz Andrea Despot (Vorstandsvorsitzende) und Jakob Meyer (Vorstand)
Kuratorium Annette Schavan (Vorsitzende) und 26 internationale Vertreter
Stiftungskapital 601,5 Mio. Euro
Website www.stiftung-evz.de

Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die durch Bundesgesetz vom 2. August 2000 errichtet wurde. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Ihr Ziel war zunächst, für Zwangsarbeiter und andere Geschädigte der Zeit des Nationalsozialismus eine zumindest symbolische Entschädigung in Form einer einmaligen Geldzahlung bereitzustellen. Seit Ende dieser Auszahlungen finanziert die Stiftung diverse Projekte zur Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie zur internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet.

Zeitgleich errichtete die Republik Österreich den Versöhnungsfonds mit Sitz in Wien.

Laut einer Studie hatten die vorenthaltenen Löhne der Zwangsarbeiter einen Gegenwert von 180 Milliarden Mark (als Zeitwert um das Jahr 1999). Kritiker nennen die Zahlung der deutschen Wirtschaft von fünf Milliarden Mark nur einen Bruchteil der Kriegsprofite und einen „günstigen Deal“. Die ausgehandelten Zahlungen resultierten „in einem Amalgam von Verantwortungsübernahme, Verantwortungsabwehr und Konzessionen zum Schutz der Wirtschaft“.

Im Jahr 2025 wurde die Stiftung in Russland zu einer unerwünschten Organisation erklärt.

  1. Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vom 2. August 2000, BGBl. I S. 1263 – EVZStiftG.
  2. Bundesgesetz über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds-Gesetz) pdf, abgerufen am 2. Oktober 2011.
  3. Peer Heinelt: Die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiterinnen und -Zwangsarbeiter. Johann Wolfgang Goethe-Universität, Fritz Bauer Institut, Frankfurt am Main 2008, S. 43 f.
  4. Nils Klawitter: Deutsche Peinlichkeiten. In: Der Spiegel. 21. April 2017, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 21. Januar 2026]).
  5. Christian Werthschulte: Entschädigung mundgerecht - Thomas Kuczynski rechnet vor, was Deutschland den NS-Zwangsarbeitern wirklich schuldet : literaturkritik.de. Abgerufen am 21. Januar 2026 (deutsch).
  6. Ludi, Regula: Rezension zu: C. Goschler (Hrsg.): Die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit. Archiviert vom Original am 8. Dezember 2024; abgerufen am 21. Januar 2026.
  7. Немецкий фонд «Память, ответственность и будущее» признали «нежелательной организациями» в России In: OVD-Info, 18. August 2025 (russisch).