Stiftung Akkreditierungsrat

Die Stiftung Akkreditierungsrat (vormals: Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland) ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Bonn. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren.

Durch die Stiftung tragen die Länder dafür Sorge, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden (Art. 5 Abs. 2 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags). Die Stiftung akkreditiert und reakkreditiert Studiengänge (Programmakkreditierung) und hochschulinterne Qualitätssicherungssysteme (Systemakkreditierung). Die Stiftung berichtet den Ländern zum Stand der Qualitätsentwicklung und unterstützt diese bei der Weiterentwicklung des deutschen Qualitätssicherungssystems. Sie fördert die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und der Qualitätssicherung und legt die Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Akkreditierungen fest. Zudem führt sie die Zulassung von Akkreditierungsagenturen in Deutschland durch.

  1. § 2 Abs. 1 des (nordrhein-westfälischen) Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“
  2. Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Staatsverträgen. Abgerufen am 12. Januar 2020.