Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde (kurz StrVB, umgangssprachlich teils auch Verkehrsrechtsbehörde) ist in Deutschland die nach § 44 der nationalen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Ausführung und Überwachung der Straßenverkehrs-Ordnung zuständige Verwaltungsbehörde: Ihr obliegt mit der Verkehrsregelungspflicht die Pflicht, Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen so anzubringen, dass der Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gefahrlos, sicher und zügig fließe.
Die Straßenverkehrsbehörde hat beim Vollzug des Straßenverkehrsrechts eine ordnungsrechtliche Funktion und ist als Ordnungsbehörde ein Teil der öffentlichen Verwaltung.
Die Oberste Straßenverkehrsbehörde ist dabei das durch die jeweils landeseigene Geschäftsordnung bestimmte Ministerium, z. B. das Verkehrs- oder Innenministerium bzw. die Senatsverwaltung; Obere bzw. Höhere Straßenverkehrsbehörde ist das jeweilige Regierungspräsidium, die entspr. Bezirksregierung oder Landesbehörde (auch: Landesamt), wobei in den Stadtstaaten diese Aufgaben auch von einem Polizeipräsidium ausgeübt werden können. Entsprechende Aufgaben können landesgesetzlich auch einer „Unteren Straßenverkehrsbehörde“ bzw. „Unteren Verkehrsrechtsbehörde“ wie einem Landrat oder Bürgermeister zugewiesen werden; insofern kann eine Straßenverkehrsbehörde auf der Verwaltungsebene Teil einer Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- oder Landesverwaltung sein.