Strafkammer
Als Strafkammern bezeichnet man in Deutschland die in der Berufungsinstanz tätigen kleinen und die in erster Instanz zuständigen großen Kammern der Landgerichte im Strafverfahren (§ 76 GVG).
Als Strafkammern bezeichnet man in Deutschland die in der Berufungsinstanz tätigen kleinen und die in erster Instanz zuständigen großen Kammern der Landgerichte im Strafverfahren (§ 76 GVG).