Strandrecht

Das Strandrecht (Jus litoris, auch Jus naufragii) regelt die Rechtsverhältnisse am Strandgut und bei Schiffbruch. Zum Strandgut zählen sowohl einzelne Güter, die an den Strand getrieben werden, als auch gestrandete Schiffe, beziehungsweise deren Überreste (Wracks), und das persönliche Eigentum der Besatzung. Entsprechende Gebräuche und Rechtsnormen sind in Europa bereits aus römischer Zeit überliefert. Im Mittelalter wurden sie durch kirchliche und staatliche Normen schrittweise, mit Unterbrechungen und zunächst regional unterschiedlich aufgehoben.