Tübinger Vertrag

Der Tübinger Vertrag wurde am 8. Juli 1514 zwischen den württembergischen Landständen und Herzog Ulrich geschlossen. Mit dem Vertrag sicherte sich der in die Defensive geratene Herzog die Unterstützung der sogenannten Ehrbarkeit bei der Niederschlagung der Rebellion des Armen Konrads.

  1. Siehe dort auch den ausführlichen Abschnitt über den Tübinger Vertrag.