Württembergische Landstände

Die Württembergischen Landstände waren ein vom 15. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts existierendes Repräsentativorgan Württembergs und spielten eine wichtige historische Rolle. Die Geschichte dieser Landstände gliedert sich in zwei Perioden:

Die erste und bei weitem längere beginnt mit den dokumentierten altwürttembergischen Landtagen des Jahres 1457 in Stuttgart und Leonberg. In Württemberg schied der Adelsstand mit der Reformation aus der Landschaft aus. Die beiden verbliebenen Stände, die evangelische Geistlichkeit und das Bürgertum, versammelten sich in den Landtagssitzungen gemeinsam und nicht, wie in den anderen deutschen Territorien üblich, getrennt in die drei klassischen Stände Adel, Klerus und Bürgertum. Die Geistlichkeit und das Bürgertum verschmolzen im Laufe des 16. Jahrhunderts zu einem einzigen Stand, der württembergischen Ehrbarkeit. Das Fehlen des Adels verlieh der Landschaft ein stärker „demokratisches“ Element als andernorts. Im Jahre 1805, als Kurfürst Friedrich die altständische Verfassung des Herzogtums Württemberg aufhob, gab es bis zum Ende der Napoleonischen Kriege keine württembergischen Landtage.

Die zweite Phase der Geschichte der württembergischen Landstände reicht vom Jahre 1815 bis zur Novemberrevolution. Der Landtag bestand von 1819 bis 1918 aus den beiden Kammern der Standesherren (Erste Kammer) und der Abgeordneten (Zweite Kammer). Die Altrechtler der Abgeordnetenkammer (Zweite Kammer) sahen sich in der Tradition der altwürttembergischen Landschaft. Die Zweite Kammer war zudem die Vorläuferin der württembergischen Volksvertretung, die in der Zeit der Weimarer Republik auf einer demokratischen Verfassung beruhte und nur noch aus einer Kammer bestand.

  1. In der Literatur zur Geschichte der Württembergischen Landstände wird Landschaft zunächst als die Bezeichnung der Abgeordneten des dritten Standes verwendet und nicht als die Gesamtheit aller Stände. Somit ist in der Literatur für das 15. Jahrhundert meist von den Ständen als Adel (Ritterschaft), Klerus (Prälaten) und Landschaft (Abgesandte der Städte und Ämter) die Rede. Im Artikel hier wird der Begriff Landschaft jedoch gemäß der Definition in Wikipedia als die Gesamtheit aller Stände benützt. Die Landschaft (im württembergischen Sinne) verschmolz mit der evangelischen Geistlichkeit, so dass der Unterschied der Begrifflichkeiten von Landständen und Landschaft in Württemberg ab etwa 1550 ohnehin verwischt.