Tagesbildungsstätte

Tagesbildungsstätte ist in Niedersachsen eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung mit schulähnlichem Status, durch deren Besuch Kinder und Jugendliche, die auf sonderpädagogische Unterstützung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung angewiesen sind, ihre Schulpflicht erfüllen können. Rechtsgrundlage sind §§ 162–166 des Niedersächsischen Schulgesetzes.

Fördereinrichtungen für geistig behinderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter gab es von den 1950er bis in die 1970er Jahre auch in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Zweck der ersten Tagesbildungsstätten war es, die „Bildungsfähigkeit“ junger Menschen mit einer „geistigen Behinderung“ zu einer Zeit nachzuweisen, in der diese in weiten Kreisen bezweifelt wurde. Außerhalb Niedersachsens wurden die Tagesbildungsstätten vollständig durch Sonder- bzw. Förderschulen abgelöst.

  1. z. B. die Tagesbildungsstätte in Wesel; vgl. Leo Pünnel Es begann im Jahre 1964. Eine Chronik von den Anfängen bis ins Jahr 2000 (Memento vom 22. März 2014 im Internet Archive). Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung unterer niederrhein e.v., S. 5ff.
  2. Bettina und Christian Lindmeier: Aufbau und Entwicklung der Pädagogik bei geistiger Behinderung von 1950 – 1989 in der BRD. In: Ernst Wüllenweber / Georg Theunissen / Heinz Mühl (Hrsg.): Pädagogik bei geistigen Behinderungen. Stuttgart. Kohlhammer 2006, S. 44
  3. Schleswig-Holsteinischer Landtag: Personelle Ausstattung der Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft. 27. November 2013, S. 1