Förderschule (Deutschland)

Als Förderschule wird im Schulsystem in Deutschland eine Variante der allgemeinbildenden Schule bezeichnet, historisch hieß sie Hilfsschule. Je nach Bundesland wird sie auch Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum, Förderzentrum oder Sonderschule genannt. Sie ist für Kinder und Jugendliche, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten als mehr oder weniger schwer behindert eingestuft werden (z. B. durch eine Lern- oder geistige/kognitive Behinderung, eine Sinnes- und/oder Körperbehinderung, seltener wegen einer langfristigen Erkrankung oder eines erlittenen Unfalls). Die unterschiedlichen Bezeichnungen für die gleiche Schulart ergeben sich aus der Bildungshoheit der Länder. In dieser Schulart bieten verschiedene Förderschultypen in kleinen Lerngruppen einen sonderpädagogischen Unterricht an, der speziell auf die jeweiligen Beeinträchtigungen/Behinderungen zugeschnitten wird. Dieser stellt den Schülern, zusammen mit einer stressfreieren Umgebung, eine erfolgreichere Entwicklung als an einer Regelschule in Aussicht. Vertreter der Inklusiven Pädagogik verneinen dies. Für Förderschulen besteht Schulpflicht.

Förderschulen sind nach gegenwärtiger Zuweisung nur für diejenigen Schüler eingerichtet, deren Förderbedarf über das hinausgeht, was von einer kompetenten Lehrperson an einer allgemeinen Schule zu erwarten ist, die über professionelle Methoden der inneren Differenzierung verfügen können muss. Eine sonderpädagogische Förderung setze nach Einschätzung der Schulbehörden Fähigkeiten voraus, über die in der Regel nur Spezialisten verfügten. „Beim Vorliegen von Teilleistungsschwächen, z. B. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS oder sprachlichen Defiziten, z. B. bei Schülern mit Migrationshintergrund, besteht in der Regel kein sonderpädagogischer Förderbedarf“, mithin auch keine Veranlassung, eine Beschulung in einer Förderschule in Betracht zu ziehen.

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem
  1. §19 Hamburgisches Schulgesetz. Abgerufen am 22. November 2025.
  2. Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2009. Darstellung der Kompetenzen, Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den Informationsaustausch in Europa. (Memento vom 26. Dezember 2011 im Internet Archive) Auszug.
  3. Staatliche Schulberatung für Oberbayern Ost: Was ist sonderpädagogischer Förderbedarf?. 26. September 2012.