Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder |
| Abkürzung: | TV-L |
| Verhandelnde Parteien: | Arbeitgeberseite: Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Arbeitnehmerseite: ver.di DBB Beamtenbund und Tarifunion GEW |
| Unterzeichnung: | 12. Oktober 2006 |
| Inkrafttreten: | 1. November 2006 |
| Letzte Änderung durch: 1) | Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 2. März 2019 |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: 1) | 1. Januar 2019 |
| Mindestlaufzeit der Regelungen: 1) | 30. September 2021 |
| 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! | |
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst.
Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen regelt.