Tierproduktfreie Milch

Tierproduktfreie Milch steht für Erzeugnisse, die ohne den Einsatz von Tieren ein mit Kuhmilch, dem „durch Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion“, vergleichbares Produkt darstellen, sei es in Form von

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Anhang VII) dürfen solche Produkte in der Europäischen Union nicht als Milch bezeichnet oder vermarktet werden.

  1. 1 2 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Ausarbeitung WD 5 - 3000 - 104/20 vom 23. Oktober 2020.
  2. Anhang VII Teil III Nr. 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. 2013, L 347, S. 671, und Berichtigung ABl. 2016, L 130, S. 18): Der Ausdruck „Milch“ ist danach „ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion […] vorbehalten“ (vgl. Europäischer Gerichtshof, Rechtssache C-422/16, Urteil vom 14. Juni 2017, berichtigt durch Beschluss vom 19. Juli 2017).