Todeserklärung
Die Todeserklärung ist ein richterlicher Beschluss, wonach ein verschollener Mensch vor der Rechtsordnung als verstorben anzusehen ist.
Sie darf nicht mit Todesfeststellung verwechselt werden.
Die Todeserklärung ist ein richterlicher Beschluss, wonach ein verschollener Mensch vor der Rechtsordnung als verstorben anzusehen ist.
Sie darf nicht mit Todesfeststellung verwechselt werden.