Treueverhältnis
In einem Treueverhältnis stehen in Deutschland Beamte und Soldaten zu ihrem Dienstherrn. Das Treueverhältnis geht mit einem Dienstverhältnis einher. Dienst- und Treueverhältnis sind die typischen Merkmale eines Beamten- bzw. Wehrdienstverhältnisses und kennzeichnen einen besonderen Status. Das Treueverhältnis verpflichtet und berechtigt Dienstherrn und Beamten bzw. Soldat wechselseitig. Es ist keine einseitige Treuepflicht.
- ↑ Maximilian Baßlsperger: Das Dienst- und Treueverhältnis des Beamten. In: rehm-verlag.de. 1. Oktober 2017, abgerufen am 1. Oktober 2019.