Umlage U2
Die deutsche Umlage U2 – Mutterschaft ist ein Verfahren für Arbeitgeber zum Ausgleich der finanziellen Belastungen aus dem Mutterschutz. Die Arbeitgeber erhalten durch dieses Ausgleichsverfahren alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet. Dazu werden von allen Arbeitgebern Beiträge – die Umlage – erhoben. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (§ 7 AAG). Die Umlage U2 ist seit dem 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber Pflicht. Zuvor waren größere Arbeitgeber von Beitragszahlung und Leistungen ausgeschlossen.
Am Verfahren nehmen alle Arbeitnehmer teil, auch Auszubildende und privat versicherte Arbeitnehmer.
- ↑ Häufig gestellte Fragen zum Umlage- und Erstattungsverfahren U2. BKK Landesverband Mitte, abgerufen am 1. September 2017: „U2 ist die Umlage bei Schwangerschaft und Mutterschaft und betrifft alle Arbeitnehmer und Azubis eines umlagepflichtigen Arbeitgebers. […] Arbeitnehmerinnen werden durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) vollumfänglich geschützt, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung.“