Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrats
Der unabhängige Beirat des Stabilitätsrats unterstützt den Stabilitätsrat als unabhängiges Gremium auf Grundlage von § 7 Stabilitätsratsgesetz dabei, die Einhaltung der im § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) festgelegten Obergrenze des gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungsdefizits von 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts zu überwachen. Der Beirat wurde im Zuge der innerstaatlichen Umsetzung des Europäischen Fiskalvertrages eingerichtet und hat sich am 5. Dezember 2013 konstituiert.
Der Beirat legt dem Stabilitätsrat zwei Mal jährlich eine Stellungnahme vor, die die dem Stabilitätsrat vorgelegte Projektion der öffentlichen Haushalte und des strukturellen Finanzierungssaldos bewertet. Der Vorsitzende des Beirats nimmt an den Beratungen des Stabilitätsrats im Frühjahr und Herbst zur Überwachung der strukturellen gesamtstaatlichen Defizitobergrenze teil und bringt hierzu die Stellungnahme des Beirats ein.