Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden
Der Straftatbestand Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden, 2001 ins deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen, wurde 2004 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
Der Straftatbestand Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden, 2001 ins deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen, wurde 2004 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.