Union der Landstände

Die Union der Landstände in Mecklenburg, auch Landständische Union oder (auf die Ritterschaft verkürzt) als Union der mecklenburgischen Ritterschaft bezeichnet, war ein Vertrag vom 1. August 1523, in dem sich die Landstände Mecklenburgs zu einem ewigen Bund zusammenschlossen. Dieser bildete fast vier Jahrhunderte lang die Grundlage des ständischen, mecklenburgischen Staates.