Universitäten und gleichgestellte Hochschulen

Universitäten und gleichgestellte Hochschulen besitzen das Promotionsrecht. In der Bundesrepublik Deutschland zählen hierzu die folgenden Hochschultypen:

Kunst- und Musikhochschulen nehmen eine Sonderstellung ein, da einige ein eingeschränktes Promotionsrecht im künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich besitzen, andere nicht. Ebenso haben ein Teil der theologischen Hochschulen (z. B. die Vinzenz Pallotti University in Vallendar mit universitären Studiengängen) sowie vereinzelt Wirtschafts- oder Handelshochschulen ein Promotionsrecht.

Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) besaßen bis zu Beginn der 2020er Jahre zumeist kein eigenes Promotionsrecht, bilden allerdings – wie Universitäten – in Bachelor- und Master-Studiengängen aus. Absolventen von Masterstudiengängen sind promotionsberechtigt an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen mit Promotionsrecht. Professoren an Fachhochschulen können in vielen bundesdeutschen Ländern als Betreuer oder Prüfer in einem Promotionsverfahren wirken. Seit den 2010er-Jahren wird das Promotionsrecht auch an einzelne Fachhochschulen oder Verbünde von Fachhochschulen verliehen. Mit Beginn der 2020er Jahre bildeten sich in mehreren Bundesländern Promotionskollegs, in denen Fachhochschulen und HAW eigenständige Promotionsverfahren, ohne Beteiligung von Universitäten, durchführen können, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg.

  1. https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2005/2005_00_00-Nationaler-Bericht-Bologna.pdf
  2. Ländergemeinsame Strukturvorgaben / Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 i. d. F. vom 15. Juni 2007.
  3. vgl. Baden-Württemberg LHG i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 38 Abs. 3 Nr. 1 oder Bayern BayHSchG i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 Abs. 1 Satz 2.
  4. vgl. Baden-Württemberg LHG i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 38 Abs. 4 Satz 3 oder Bayern BayHSchG i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 Abs. 1 Satz 3.
  5. Lukas C. Gundling: Zum Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. In: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR) 2/2023, S. 45–55 (online)
  6. Promotionskolleg NRW. Abgerufen am 18. Juli 2025.
  7. Promotionskolleg gegründet. Schleswig-Holstein bietet jungen Akademikerinnen und Akademikern jetzt mehr Möglichkeiten den Doktortitel zu erlangen. Abgerufen am 18. Juli 2025.
  8. Der Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg heißt Sie willkommen! Abgerufen am 18. Juli 2025.