Unvollständiger Vertrag

Ein unvollständiger Vertrag (auch relationaler Vertrag; englisch incomplete contract) ist in der neuen Institutionenökonomik ein Vertrag, der im Gegensatz zu einem vollständigen Vertrag nicht alle Vertragsbestandteile, die hätten geregelt werden können, enthält und durch asymmetrische Informationen der Vertragsparteien gekennzeichnet ist. Der unvollständige Vertrag weist deshalb Vertragslücken auf. Er ist nicht für alle künftigen Umweltzustände vorgesehen, weil er nicht genau und nicht durchsetzbar festlegt, wie sich die Vertragspartner jeweils zu verhalten haben. Er ist unvollständig, weil ex ante die vollständige Beschreibung aller Umweltzustände nicht möglich oder zu teuer ist oder eine sinnvolle Zuordnung von Handlungen zu allen Umweltzuständen ex ante nicht möglich oder zu teuer ist. Unter einem unvollständigen Vertrag wird in den Wirtschafts- und Politikwissenschaften eine Vereinbarung verstanden, die nicht alle möglicherweise in der Zukunft eintretenden Eventualitäten mit einbezieht, sondern einen Rahmen für die künftig erfassten Vertragsbeziehungen errichtet. Ein vollständiger Vertrag enthält dagegen alle relevanten Vertragsbestandteile (Leistung und Gegenleistung, Geschäftsvolumen, Laufzeit, Fälligkeit), die verifizierbare Größen darstellen. Er ist aus ökonomischer Sicht vollständig, wenn er die gesamte Vertragsbeziehung umfassend regelt und die Vertragsparteien keinen Anlass haben, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu ergänzen oder zu revidieren.

  1. Claudia Breuer/Thilo Schweizer/Wolfgang Breuer, Gabler Lexikon Corporate Finance, 2003, S. 564
  2. Paul Milgrom/John Roberts, Bargaining costs, influence costs, and the organization of economic activity, in: James E. Alt/Kenneth A. Shepsle (Hrsg.), Perspectives on positive political economy, 1990, S. 57/62
  3. Stefan T. Webers,,Wissensmanagement und Entscheidungsdelegation, 2003, S. 28