Urteilsvermögen
Urteilsvermögen, Urteilsfähigkeit oder Urteilskraft ist das Vermögen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. „Vermögen“ heißt dabei die Möglichkeit als Fähigkeit und Können. „Urteil“ bezeichnet die korrekte Einordnung einer Situation oder eines Sachverhaltes und ist eine Voraussetzung auf Rationalität gegründeten Handelns.
Zur Beschreibung der Schlüsselqualifikationen einer Persönlichkeit gehört auch das Urteilsvermögen: Es bewertet unterschiedliche Lösungsalternativen bzw. Entscheidungsalternativen realistisch, den Zielen angemessen und sicher und kann die für den Sachverhalt angemessenste Alternative auswählen. Als ein positiver Indikator gilt z. B., sich eine ausreichende Informationsbasis zu verschaffen, bevor eine Meinung abgegeben wird, und als ein negativer Indikator gilt z. B., aufgrund oberflächlicher bzw. mangelnder Informationen zu urteilen.
Ein vermindertes, eingeschränktes Urteilsvermögen – bezogen auf eine gesellschaftliche Norm – ist insofern eine Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten. Diese Einschränkung kann temporär und beispielsweise durch Krankheit oder Drogen induziert sein. Eine Minderung kann aber auch altersbedingt vorliegen, durch Kindheit oder Altersdemenz. Auch Dummheit, als das Unvermögen, aus dem Wahrgenommenem die richtigen Schlüsse und Beurteilungen zu ziehen, gilt als ein eingeschränktes Urteilsvermögen.
- ↑ Urteilsvermögen und Beispiele für positive und negative Indikatoren. Seite 17 in: Sven Grandke et al.: Schlüsselqualifikationen in neuen Organisationsformen – ein Kriterienkatalog für die Praxis, Beuth Verlag Berlin, Wien, Zürich 1998 im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek unter https://d-nb.info/953714403