Veranstaltungskaufmann

Veranstaltungskaufmann/-frau ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Der Beruf bezieht sich vielseitig und international ausgerichtet auf den Veranstaltungsmarkt. Bei einer Ausbildung in Dienstleistungsunternehmen im Veranstaltungswesen, bei ausstellenden Unternehmen aller Wirtschaftszweige oder bei kommunalen Verwaltungen werden insbesondere kaufmännische Fähigkeiten als auch Kenntnisse in Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art vermittelt. Die halbe Ausbildungszeit ist durch die Vermittlung von kaufmännischen, technischen sowie sozialen Kompetenzen gekennzeichnet. Dazu gehören moderne Informations- und Kommunikationstechniken, Marketing, Vertrieb, kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Kundenorientierung hat in der Veranstaltungsbranche ein überwiegend großes Gewicht.

Diese relativ neue Ausbildung, die von der Industrie- und Handelskammer abgenommen wird, wurde erstmals im Jahre 2001 angeboten. Es handelt sich dabei um einen neuen Ausbildungsberuf und nicht um die Modernisierung eines bereits vorhandenen wie etwa um den des Medizinischen Fachangestellten, der früher Arzthelfer hieß. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Auszubildende, die bereits über die Hochschulreife verfügen, können die Ausbildungszeit auf Antrag um ein Jahr verkürzen. Aufgrund relativ hoher Anforderungen (z. B. an die Fähigkeit des selbständigen Arbeitens) und den gesetzlichen Bestimmungen (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz) gehen die Unternehmen immer mehr dazu über, Bewerber mit Abitur einzustellen. Gleichzeitig ist der Frauen- und Umschüleranteil überproportional hoch.