Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft

Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) ist eine Form der interkommunalen Kooperation in Baden-Württemberg. Bei ihr übernimmt eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (GVV). Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ist nicht selbst rechtsfähig, sie ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften entstehen durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

  1. § 59 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg
  2. Roger Kehle, Christian O. Steger: Gemeinsam sind wir stark! Studie des Gemeindetags Baden-Württemberg zur Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ). In: Gemeindetag Baden-Württemberg (Hrsg.): Die Gemeinde. BWGZ. Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte. Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg. Band 128, Nr. 20. Gemeindetag Baden-Württemberg, Stuttgart 2005, DNB 010696393, OCLC 310956989, S. 787 (PDF [abgerufen am 6. Dezember 2008]).
  3. Gerhard Waibel: Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg. 5. Auflage. W. Kohlhammer, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-019726-8, S. 263 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).