Vereinfachtes Strafverfahren

Unter vereinfachtes oder verkürztes Strafverfahren versteht man im Strafrecht zahlreiche Instrumente, die den regulären Ablauf mit mündlichen Gerichtsverhandlungen ersetzen sollen. Sie dienen allgemein der gerichtlichen Verfahrensbeschleunigung (wozu auch Maßnahmen zur effizienteren Urteilsfindung bis hin zum Schnellverfahren, oder des Ablaufs im Instanzenzug gehören).