Verfassung des Kantons Solothurn
Die aktuelle Verfassung des Kantons Solothurn (KV) wurde 1986 in einer Volksabstimmung beschlossen und trat am 1. Januar 1987 in Kraft.
Sie löste eine exakt 100-jährige Verfassung ab, die sprachlich nur mehr relativ schwer verständlich war, systematische Mängel aufwies und aufgrund zahlreicher Revisionen als „Flickwerk“ galt. Fortschritte brachte diese neue Verfassung vorab hinsichtlich Kodifizierung der Praxis des Bundesgerichts im Bereich der Grundrechte, was einer deutlichen Erweiterung des Grundrechts-Katalogs gleichkam. Fast zum ersten Mal überhaupt in der Schweiz wurden zudem auch Sozialziele festgeschrieben. Anderseits findet sich noch keine explizite Bestimmung bezüglich Gleichberechtigung der Geschlechter, man begnügte sich hier weiter mit einer allgemeinen Formulierung der Rechtsgleichheit. Bei den Volksrechten bestand die wesentlichste Neuerung in der gesamtschweizerisch erstmaligen Einführung der Volksmotion: 100 Stimmberechtigte dürfen beim Kantonsparlament einen Vorstoss einreichen, der dieselbe Wirkung entfaltet wie die Motion eines Parlaments-Mitglieds.