Verfassung für Württemberg-Hohenzollern
Die Verfassung für Württemberg-Hohenzollern vom 18. Mai 1947 wurde nur ein einziges Mal, durch das Gesetz vom 11. Dezember 1951 (RegBl. S. 127), bestätigt in einem Referendum am 9. Dezember 1951, geändert und durch Artikel 94 Absatz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953 aufgehoben. Württemberg-Hohenzollern ging am 25. April 1952 im Bundesland Baden-Württemberg auf. Sie war am 18. Mai 1947 durch eine Volksabstimmung angenommen worden.