Volksabstimmung über die Verfassung für Württemberg-Hohenzollern 1947
Volksabstimmung
„Annahme der Verfassung“
%
70
60
50
40
30
20
10
0
Ja
Nein
Die Volksabstimmung über die Verfassung für Württemberg-Hohenzollern vom 18. Mai 1947 war ein Referendum zu der von der beratenden Landesversammlung neu ausgearbeiteten Landesverfassung. Die Abstimmung fand zeitgleich mit der ersten und einzigen Wahl zum Landtag für Württemberg-Hohenzollern statt.
Beim Plebiszit über den Verfassungsentwurf sprach sich eine deutliche Mehrheit von 69,8 % der gültig Abstimmenden für die Annahme aus, womit die Verfassung am 19. Mai verkündet wurde und am 20. Mai 1947 in Kraft trat. Es entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
- ↑ Statistisches Landesamt Württemberg-Hohenzollern (Hrsg.): Landtagswahl und Volksabstimmung über die Verfassung, S. 212–213.