Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) ist Teil des deutschen Vergaberechtes und regelt die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland. Bis 2009 wurde sie Verdingungsordnung für Leistungen genannt, wobei unter Verdingung die öffentliche Bekanntgabe von Bedingungen in Erwartung eines Vertragsangebots zu verstehen war. 2016 ging der Regelungsgehalt der VOL/A in der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf. Letztere tritt in den verschiedenen Bundesländern durch Landesgesetzgebungen sukzessive in Kraft. Die VOL/B ist weiterhin gültig.

Die VOL wurde vom Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) beschlossen. Sie dient der Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien.

  1. „Der DVAL erarbeitete bis zur Vergaberechtsreform im April 2016 die Grundsätze einer sachgerechten Vergabe und Abwicklung öffentlicher Liefer- und (Dienst-)Leistungen - mit Ausnahme von Bauaufträgen. Diese Aufgabe erfüllte der DVAL insbesondere dadurch, dass er die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) fortschrieb und aktualisierte. Der Ausschuss untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Teile A und B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen wurden dem BMWi zur Veröffentlichung weitergegeben. Der Ausschuss koordinierte seine Aufgaben auch mit dem Deutschen Verdingungsausschuss für Bauleistungen (DVA) und dem Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (für Teile der Vergabeverordnung zuständig).“ Vincent Aydin, Sven Hohmann: DVAL. ibau.de; abgerufen am 24. März 2024.
  2. Bundesanzeiger, Jahrgang 58, Nr. 100, S. 3