Unterschwellenvergabeordnung
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte |
| Kurztitel: | Unterschwellenvergabeordnung |
| Abkürzung: | UVgO |
| Art: | Verfahrensordnung |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Vergaberecht (Deutschland) |
| Erlassen am: | 2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B2) |
| Inkrafttreten am: | 2. September 2017 (für den Bund) |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte des § 106 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (EU-Schwellenwerte).
Sie ersetzt in ihrem Anwendungsbereich die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) und orientiert sich strukturell an der für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April 2016.
- ↑ Henrik Bremer: Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO): ein Überblick. In: WIRTSCHAFTSRAT Recht. 6. Dezember 2017 (wr-recht.de [abgerufen am 14. Juni 2018]).
- ↑ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Bekanntmachung der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) – Ausgabe 2017 – 2. Februar 2017