Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Basisdaten
Titel:Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Kurztitel: Kartellgesetz (nicht amtlich)
Abkürzung: GWB
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
Fundstellennachweis: 703-5
Ursprüngliche Fassung vom: 27. Juli 1957
(BGBl. I S. 1081)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1958
Neubekanntmachung vom: 26. Juni 2013
(BGBl. I S. 1750)
Letzte Änderung durch: Art. 5 G vom 9. April 2026
(BGBl. 2026 I Nr. 98 vom 14. April 2026)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
15. April 2026
(Art. 8 G vom 9. April 2026)
GESTA: E026
Weblink: Gesetzestext
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), genannt auch Kartellgesetz, ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.

Das Gesetz bezweckt die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs; es reglementiert und bekämpft daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer.

Nicht zu verwechseln ist das GWB mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Wettbewerbsregistergesetz. Das UWG soll vor allem die Sittlichkeit, Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs sicherstellen.