Verkehrsverwaltungsrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht umfasst das auf den Straßenverkehr bezogene Besondere Verwaltungsrecht in Deutschland. Das Verkehrsverwaltungsrecht ist eines von vier großen Rechtsbereichen des Verkehrsrechts, in dem der Fachanwalt für Verkehrsrecht seine besonderen Kenntnisse nachweisen muss. Das Verkehrsverwaltungsrecht steht dabei neben den Bereichen des Verkehrszivilrechts, dem verkehrsbezogenen Versicherungsrecht, und dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.