Verlassenschaftsverfahren

Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Erbrecht, das der Feststellung des Vermögensstandes der Verlassenschaft und der Übereignung an den Erben dient. Am Ende des Verlassenschaftsverfahrens steht die Einantwortung, wodurch es zur Universalsukzession kommt, durch die der Erbe in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt (§ 547 ABGB). Anders als in Deutschland (nach § 1922 BGB) geht in Österreich die Erbschaft also nicht automatisch kraft Gesetzes auf den oder die Erben über.