Vernünftige kaufmännische Beurteilung
Vernünftige kaufmännische Beurteilung wird als unbestimmter Rechtsbegriff im Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) und in anderen Gesetzen oft verwendet und zielt als Objektivierungskriterium darauf ab, dass im bilanzierenden Unternehmen auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen eines gerichtlich nachprüfbaren Beurteilungsspielraumes ohne Anwendung von Willkür entschieden werden muss und auch objektive fachkundige Dritte die getroffenen Annahmen nachvollziehen können.