Vernunftrecht
Vernunftrecht ist Recht, dessen Begründung aus der bloßen Vernunft hergeleitet wird. Im Rahmen der Frühaufklärung gewann das Vernunftrecht im 17. und 18. Jahrhundert unmittelbaren Einfluss auf die Rechtswissenschaft, Gesetzgebung und Rechtspflege. Es kann als säkularisierte Variante des wesentlich umfassenderen Naturrechts verstanden werden, das die Gesellschaft und Kultur der meisten Völker Europas prägte.
Das Vernunftrecht entstammte nicht der etablierten Fachjurisprudenz als Wortführer moralischer und sozialer Forderungen, die Initiative ging vielmehr auf Vertreter der Sozialphilosophie zurück. Mit den Forderungen der Sozialphilosophie war der Anspruch verknüpft, selbst Rechtstheorie zu sein. Sie rangen mit der mächtigen Moraltheologie um die Legitimationshoheit, der positiven Jurisprudenz den Weg weisen zu dürfen. Letztlich emanzipierten sich die Sozialphilosophen von der Moraltheorie und eröffneten für eine Zeit lang ein eigenes Zeitalter.
Aufgrund zahlreicher vorangegangener Diskussionen und Proaktionen ging man davon aus, dass Vernunftrecht späteren Kodifikationen irgendwann den Weg weisen würde. Letztlich entstanden daraus drei bedeutende Gesetzeswerke, die als „die naturrechtlichen Kodifikationen“ in die Rechtgeschichte eingingen; Preußens umfassendes Allgemeines Landrecht von 1793, die napoleonische Gesetzgebung der Cinq codes, vornehmlich des Code civil von 1804, und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Österreichs von 1812. Nach der disruptiven französischen Revolution führten die anstehenden Rechtsreformen zu einer systematischen und umfassenden Neuordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Frankreich, zumal die Bewegung der Aufklärung bereits zu der politischen Überzeugung geführt hatte, dass „vernunftgemäßes“ sittliches Handeln eines Regierungsapparates die Gesellschaft – im Rahmen eines nationalen Gemeinwillens – verbessern würde.