Verordnung (EG) Nr. 1071/2009


Verordnung (EG) Nr. 1071/2009

Titel: Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
Rechtsmaterie: Wirtschaftsrecht
Grundlage: EGV
Anzuwenden ab: 4. Dezember 2011 (Art. 30 VO(EG) 1071/2009)
Fundstelle: ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51–71
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 definiert die Voraussetzungen für im Kraftverkehr tätige Verkehrsunternehmen (Personen- und Güterverkehr). Des Weiteren werden erforderliche Eigenschaften eines Verkehrsleiters erläutert, die Sicherheitsanforderungen für Nachweise festgelegt und dargestellt, in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Verordnung frei sind.